Jedermannsrecht

Schwedens idyllische Natur ist vielfältig und weitläufig.

Credits: Simon Paulin/imagebank.sweden.se

Zu ihren Reizen gehören Blumenwiesen, tiefe Wälder, Inselgruppen, Berge und unzählige Seen. Das Recht darauf, sich frei in der Natur zu bewegen, heißt Jedermannsrecht oder auf Schwedisch „allemansrätt“. Diese uralte Regel, die erst 1994 im schwedischen Grundgesetz schriftlich festgehalten wurde, ermöglicht auch dir entspannende Wanderungen, lange Radtouren und Ausflüge in die mächtigen Berge. 

Baden, Bootfahren, Beeren pflücken – alles ist erlaubt. Du darfst sogar dein Zelt in der Natur aufschlagen und die Nacht unter freiem Himmel verbringen. Diese große Freiheit im Umgang mit der Natur gibt es in Schweden und, in verschiedenen Ausprägungen, auch in Finnland, Norwegen, Schottland und der Schweiz, wo sie „Jedermannszutrittsrecht“ heißt.

Auszug aus dem Beitrag von Visitsweden - 16.08.2023

Hier findet ihr das Jedermannsrecht erklärt und zum Download